Wie die Gemeinde Meggen mitteilt, gilt bis zum 31. Juli 2024 im Kanton Luzern eine Leinenpflicht für Hunde im Wald sowie innerhalb von 50 Metern vom Waldrand.
Das Dorfzentrum Meggen.
Das Dorfzentrum Meggen. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
Ad

Die Leinenpflicht dient während der Brut- und Setzzeit dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen. Die Leinenpflicht für Hunde ist seit 2014 in der kantonalen Jagdverordnung verankert.

Das Nichteinhalten der Leinenpflicht wird als Ordnungsbusse geahndet und mit 100 Franken gebüsst.

Die kantonale Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) dankt den Hundehalter für ihre Rücksichtnahme auf die Schutzbedürfnisse der Wildtiere und ihrer Jungen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FrankenMeggen